Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
Beleihungswertgutachten gem. § 16 
PfandBG
Beratung

Die Art der Leistung ist abhängig von Ihrem Bewertungsanlass.

Verkehrswertgutachten sind in der Regel für Transaktionen, Vermögensplanungen oder zur Vorlage bei Behörden geeignet. Der Begriff des Marktwertes entspricht gem. § 194 BauGB dem des Verkehrswertes. 

Markt- und Beleihungswertgutachten werden im Auftrag von Finanzierungsinstituten erstellt.

Für individuelle Bewertungsanlässe stimme ich gerne differenzierte Beratungsdienstleistungen wie z.B. Gutachterliche Stellungnahmen mit Ihnen ab.